Fahrtenschreiber-Forum - Neues aus Brüssel - LAW-GISTIK
Ab 1.7.2026 gilt für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, eine Fahrtenschreiber-Pflicht. Unser Partner Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag LL. M. Eur. kennt die aktuellen Details und hält Sie dazu auf dem Laufenden.